In dieser Sonderveranstaltungen,die wir als Inhouse-Veranstaltung / Inhouse-Webinar-Veranstaltung durchführen, erläutern wir die Anforderungen des Geldwäschegesetzes nach § 2 an Dienstleister, insbesondere an Anbieter von Geschäfts-, Verwaltungs- oder Postadressen. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Geschäftsführer, Führungskräfte und Compliancekoordinatoren, die in kleinen Unternehmen für die Einhaltung des Geldwäschegesetzes verantwortlich sind.
Es werden die wesentlichen Fragen behandelt, die zur Geldwäscheprävention notwendig sind:
1. Sorgfaltspflichten des Verpflichteten
- Identifizierung Vertragspartenr
- Ermittlung der Wirtschaftlich Berechtigten
- Überwachungd er Geschäftsbeziehung
2. Risikoanlysen
3. Sicherungsmaßnahmen
4. Dokumentationspflichten
Die Inhouse-Veranstaltung / Inhouse-Webinar-Veranstaltung ist für kleinere und mittlere Unternehmengeeignet. Es richtet sich an die Geschäftsführer und Führungskräfte bzw. Compliance-Koordinatoren, die im Unternehmen mit der Geldwäscheprävention betraut sind.
Diese Veranstaltung ist wahlweise als Inhouse-Veranstaltung / "In-House-Webinar" ausgestaltet. Unsere Inhouse-Veranstaltungen und Inhouse-Webinare finden exklusiv mit Teinehmern eines Unternehmens satt. Es können deshalb auch unternehmensspezifische Fragen geklärt werden. Die Präsenzveranstaltung kann in Ihrem Unternehmen stattfinden. Die Online-Konferenz ist auf max. 3 Teilnehmer beschränkt.
Veranstaltungsdauer: ca. 3/4 Stunde
Veranstaltungsdurchführung: Der Link zum Online-Konferenzraum wird vor Veranstaltungsbeginn übermittelt. Die Präsenzveranstaltungen können in Ihrem Unternehmen stattfinden.
Hinweis: Wir bieten diese Veranstaltung laufend an. Soweit die angegebenen Termine für Ihr Unternehmen nicht geeignet sind, vereinbaren wir gerne einen Ersatztermin innerhalb von 14 Tagen.
Refernt:
Oliver Richter
Ass. iur.
Datenschutzbeauftragter (DEKRA zert.)
Veranstalter:
transconomy GmbH
Friedrichstr. 105
10117 Berlin