Das Urteil befasst sich u.a. mit der Anerkennung immaterieller Schäden. Es wird insbesondere geklärt, dass ein Recht auf Schadensersatz für immaterielle Schäden
a) nicht durch eine Bagatellgrenze ausgeschlossen wird und
b) die Befürchtung eines Missbrauchs personenbezogener Daten als immaterieller Schaden anerkannt werden kann.